Zimmern ob Rottweil ist eine Gemeinde im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
6352 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78658, 78652
Vorwahl
0741
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zimmern ob Rottweil
Hauptstraße 21
78658 Zimmern ob Rottweil
2. Kreisverwaltung Rottweil
Bahnhofstraße 6
78628 Rottweil
3. Bürgerbüro Zimmern ob Rottweil
Untere Hauptstraße 9
78658 Zimmern ob Rottweil
Gemeinde Zimmern ob Rottweil – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.